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Insassen-UnfallversicherungDie Insassen- Unfallversicherung stellt einen zusätzlichen Schutz für die Fahrzeuginsassen dar. Die Versicherung tritt ausschließlich dann ein, wenn der Unfall in direktem Zusammenhang mit dem Benutzen, Lenken, Behandeln, Be- und Entladen, sowie dem Abstellen des versicherten Fahrzeugs passiert. Unfälle, die während des Ein- und Aussteigens vorkommen, können auch durch zusätzliche Klauseln mitversichert werden. Die Insassen- Unfallversicherung zahlt im Fall von Tod, Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit, unabhängig von einer Schuldfrage. Krankenhaustagegeld und Tagegeld bei Invalidität können auch versichert werden. Der Versicherer muss die vereinbarte Versicherungssumme auch dann zahlen, wenn der Tod eines Insassen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist. Wenn der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit und damit zu einer Arbeitsunfähigkeit eines Insassen führt, so zahlt die Versicherung ebenfalls die vereinbarte Versicherungsprämie. Die Police wird immer häufiger als "überflüssig" bezeichnet. Der Grund dafür liegt vor allem darin, dass seit der Versicherungsreform von 2002 eventuelle Personenschäden an den Beifahrern auch von der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Ausnahmefälle wie z.B. bei Fahrerflucht, oder bei unzureichendem Versicherungsschutz des Unfallgegners, werden nach wie vor nur von der Insassen-Unfallversicherung abgedeckt. Das Gleiche gilt auch für Schäden an den Insassen, die eine höhere Gewalt (wie etwa Naturkatastrophen, Sturm, einen umstürzenden Baum oder Steinschlag) verursacht. Vor dem Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung empfehlen unsere Finanzexperten immer eine kompetente und unabhängige Beratung, wie z.B. diese von Online-Kfz-Versicherungen.com. Durch unseren Vergleich kommen Sie auch sehr schnell an die günstigsten Angebote. |
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