Mit der Ehegattenregelung können jetzt auch Ehepartner erhebliche finanzielle Vorteile bei der Kfz- Versicherung erzielen. Die Regelung besagt, dass der Ehepartner oder der in Gemeinschaft lebende Partner bei der Anmeldung eines Wagens direkt in die günstigere SF ½ eingestuft werden darf.
Vorausgesetzt ist allerdings, dass der Ehepartner einen EU-Führerschein seit mind. 1 Jahr besitzt. Eine weitere Bedingung hierzu lautet, dass der Erstwagen mind. in die SF ½ eingestuft wurde.
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