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Schadenfreiheitsklassen und SchadenfreiheitsrabattHaftpflichtversicherung und Kaskoversicherungen funktionieren nach einem klaren Gerechtigkeitsprinzip: Wer wenig Unfälle und Schäden hat, soll auch niedrigere Versicherungsbeiträge zahlen. Die neue Schadenfreiheitsklasse wird immer zum 1. Januar vergeben, vorausgesetzt natürlich, dass man im Vorjahr unfallfrei gefahren ist. Wenn das Fahrzeug gerade zugelassen wurde, legen die Versicherer in der Regel eine Wartezeit von 6 Monaten fest, bis man von einem Beitragsrabatt profitieren darf. Damit Sie sich deshalb eine Höherstufung im nächsten Jahr zunutze machen können, sollten Sie das Fahrzeug bis zum 1. Juli anmelden. Unsere Versicherungsexperten weisen jedoch darauf hin, dass man die folgenden Sonder-Regelungen bei den Schadenfreiheitsklassen beachten muss. Dadurch können Sie sogar bei einer ungünstigeren Einstufung Vorteile bei den Versicherungsbeiträgen erzielen:
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