Eine Kfz- Versicherung darf sich nicht in eine Vollmacht für bedenkenloses Fahrverhalten verwandeln. Deshalb ist es in den Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt, wann die Versicherung eine Zahlung verweigern darf und welche Pflichten vom Versicherungsnehmer zu erfüllen sind.
Zu den Verpflichtungen des Versicherungsnehmers zählen:
- Das Fahrzeug darf nur von berechtigten Personen gefahren werden.
- Ans Steuer dürfen nur Fahrer mit gültigem Führerschein.
- Nie unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten fahren.
- Das Fahrzeug muss regelmäßig auf Betriebstüchtigkeit überprüft werden.
- die Versicherungsbeiträge müssen immer regelmäßig gezahlt werden.
Nur in wirklich sehr wenigen Fällen ist der Versicherungsnehmer völlig von Leistungspflichten befreit – z.B. bei Schäden durch Kriegsereignisse, Unruhen, höhere Gewalt, Kernenergie usw.
Bei der Schadensregulierung müssen Sie auch einige Punkte beachten, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.
So muss die Anmeldung des Versicherungsfalles innerhalb einer Woche bei der Gesellschaft erfolgen. Wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, muss das sofort dem Versicherer mitgeteilt werden. Darüber hinaus dürfen Sie Ihre Schuld niemals anerkennen, sogar wenn Ihre Verantwortung offensichtlich zu sein scheint. Es gilt eine allgemeine Schadensminderungsregel, d.h. der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, das Ausmaß des Schadens so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehört unter anderem, dass Sie sich z.B. um Verletzte kümmern, die Unfallstelle absichern oder den Notdienst alarmieren.
Wer in betrügerischer Absicht gegen die Obliegenheitsverprflichtungen verstößt, ist vom Versicherungsschutz vollständig ausgeschlossen und muss mit einem Strafbefehl und Ermittlungsverfahren rechnen.