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KFZ-Versicherung |
KündigungStellen Sie sich mal vor, Ihr Nachbar hat gerade eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen. Er zahlt gerade mal die Hälfte der Beiträge, die Sie für Ihre Versicherung bezahlen, bekommt aber dafür einen deutlich effektiveren Schutz als Sie. Lange Zeit zum Überlegen haben Sie nicht – Sie müssen Ihre Versicherung kündigen und einen unabhängigen und umfangreichen Vergleich von Preisen und Leistungen der einzelnen Anbieter durchführen. Kfz-Versicherungen können Sie jährlich kündigen. Als einzige Bedingung hier gilt, dass Ihre schriftliche Kündigung fristgemäß bei dem Versicherer ankommen muss. Für die Kfz-Versicherungen hat der Gesetzgeber die Kündigungsfrist auf einen Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres festgesetzt. D. h., dass Ihr Kündigungsschreiben spätestens am 30. November bei der Gesellschaft eingegangen sein muss. Von dieser Regelung sind aber Versicherungsverträge ausgeschlossen, die nicht an dem Kalenderjahr orientiert sind. Die sog. Sonderkündigungsrechte erlauben Ihnen den Versicherungsvertrag auch nach dem Stichtag 30. November zu kündigen. Die Sonderkündigungsrechte treten in folgenden Situationen ein:
Den Versicherungsvertrag dürfen Sie natürlich auch dann kündigen, wenn er nicht am Kalenderjahr orientiert ist. Bei der Anschaffung eines neuen Autos sollten Sie sich nicht gleich für den erstbesten Versicherer entscheiden, sondern sorgfältig Preise und Leistungen vergleichen. Fordern Sie jetzt unser unverbindliches Angebot für Sie und überzeugen Sie sich, dass ein effektiver Schutz nicht unbedingt teuer sein muss. |
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