Die Kfz-Haftpflichtversicherung


Geltungsbereich

Als Geltungsbereich einer deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung gilt im Allgemeinen der europäische Raum. Als solcher bezeichnet man allerdings nur die EU- Mitgliedsstaaten und die sog. Anrainer- Länder (die Schweiz, Norwegen usw.). Wenn Sie aber mit dem eigenen Wagen auch außerhalb dieses Geltungsbereiches verreisen, sollten Sie sich eine Erweiterung der Gültigkeit Ihrer Police in Erwägung ziehen. Diese kann gegen einen Prämienaufschlag bei jeder Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Umgekehrt, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz nur auf Deutschland beschränken, können Sie von ermäßigten Versicherungsbeiträgen profitieren.

In vielen Ländern des europäischen Raumes ist der von der Haftpflichtversicherung gebotene Schutz oftmals unzureichend. Wenn Sie sich zum Beispiel im Ausland einen Mietwagen nehmen, sollten Sie wissen, dass dieser nur zu den in dem jeweiligen Land geltenden Mindestdeckungssummen versichert ist. Diese wurden aber oftmals viel zu niedrig für einen möglichen Schaden festgelegt.

Eine Möglichkeit, dieses Problem zu lösen, ist der Abschluss der sog. Mallorca-Police zusätzlich zu dem Hauptversicherungsvertrag. Damit kommt Ihre deutsche Versicherung auch für Schäden durch Mietwagen im Ausland auf. Die Police bezieht sich sowohl auf den europäischen Raum, als auch auf einige nicht europäische Länder, die allerdings zu der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören.