Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt generell für alle Personen- und Sachschäden auf, die im Folge eines Verkehrsunfalls einem anderen zugefügt wurden.
Beim Deckungsumfang unterscheidet man grundsätzlich zwischen gesetzlicher Mindestdeckung und unbegrenzter Deckung.
Die gesetzliche Mindestdeckung wurde in Deutschland vom Gesetzgeber folgendermaßen festgelegt:
- bei Personenschäden - 2,5 Millionen EUR
- bei Sachschäden - 0,5 Millionen EUR
- bei Vermögensschäden - 50.000 EUR.
Die unbegrenzte Deckung erhöht die oben angegebenen Summen folgenderweise:
- 7,5 Millionen EUR je geschädigter Person bei Personenschäden
- bei Sach- und Vermögensschäden unbegrenzter Deckungsumfang
Die Kfz- Haftpflichtversicherung hat eine große Umgestaltung in den letzten Jahren erlebt. Daraus erfolgt, dass der Deckungsumfang der Police sich nicht mehr nur auf das Übernehmen des Schadenersatzes beschränkt, sondern dass er sogar auf die gerichtliche Verteidigung des Versicherungsnehmers bei Verkehrsunfällen erweitert wird. So muss jede moderne Police folgende Leistungen mit einschließen:
- Prüfung der Haftungsfrage
- Abdeckung berechtigter Ansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Übernahme zivilrechtlicher Ansprüchen
- Durchführung eines Rechtsstreites
Ein großer Vorteil der modernen Policen ist, dass sich der Versicherungsnehmer um jegliche Regulierung der Ansprüche der Gegenseite nicht zu kümmern braucht.
Innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Aufwendung für den Streitfall mitgeteilt wurde, kann der Versicherungsnehmer die Regulierungskosten dem Versicherer zurückerstatten und somit eine Belastung des Schadenfreiheitsrabatts vermeiden.