Die Grüne Karte und Mallorca Police
Die Internationale Versicherungskarte IVK oder auch Grüne Karte genannt dient als Nachweis für das Bestehen einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung, den Sie bei Reisen außerhalb Deutschlands zwingend brauchen. Damit sind Sie durch die gesetzlichen Mindestdeckungssummen versichert, die in dem jeweiligen Land vom Gesetzgeber festgelegt wurden. Höchstens allerdings mit den vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Die Mindestdeckungssummen werden in den Ländern, in denen die Grüne Karte gültig ist, sehr unterschiedlich festgesetzt. So betragen diese in Deutschland:
- 2,5 Millionen EUR für Personenschäden
- 0,5 Millionen EUR für Sachschäden
- 50.000 EUR für Vermögensschäden.
Im Niederlande betragen die Mindestdeckungssummen allerdings 907.560€, in Bulgarien – 100.000€ bei Personen- und 50.000€ bei Sachschäden. In Malta und Marokko wurden aber unbegrenzte Deckungssummen bei Personenschäden festgelegt.
Ausführliche Informationen über die Deckungssummen in den verschiedenen Ländern finden Sie unter: www.versicherung-und-verkehr.de
Die Grüne Karte können Sie jederzeit bei Ihrer Versicherungsgesellschaft beantragen. Sie wird normalerweise kostenlos und innerhalb 2 Arbeitstagen ausgestellt.
Die Mallorca-Police kommt auch für mögliche Schäden auf, die durch Miet- und Leihwagen im Ausland entstanden sind. Die Mallorca-Police wird zusätzlich zu dem Versicherungsvertrag für das in Deutschland zugelassene Fahrzeug abgeschlossen. Nicht wenige Gesellschaften bieten Ihren Kunden die Mallorca-Police kostenlos als zusätzlicher Vorteil der jeweiligen Police. Fordern Sie jetzt unseren Vergleich und sichern Sie sich einen optimalen Leistungsumfang für wenig Geld.